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Dank neuem Kirchenmusik-Gesetz: Ehrentitel „Kantorin“ für Wilma Timmermann

  • Sichtlich gerührt nahm die überraschte 83-jährige Wilma Timmermann ihre Urkunde und die Karten in Empfang, während das Publikum ihr Standing Ovations brachte.

Eine Gesetzesänderung macht es möglich, dass nebenamtliche Kirchenmusiker und -musikerinnen jetzt nach langer nebenamtlicher Tätigkeit den Ehrentitel „Kantor“ bzw. „Kantorin“ verliehen bekommen können. Die erste Ernennung nach dieser neuen Regelung in der Nordkirche ging am Sonntag (9. Juli) in die Kirchengemeinde Hamdorf des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde.

Wilma Timmermann ist seit vier Jahrzehnten in der Kirchengemeinde Hamdorf kirchenmusikalisch aktiv. Die heute 83-jährige war von 1973 bis zu ihrem 70. Geburtstag nebenamtlich angestellt als Organistin, auch den Kirchenchor gründete sie 1977 und leitete ihn viele Jahre. Mittlerweile befindet sie sich im „Un“-Ruhestand und ist als Honorarkraft in der Region unterwegs. Die Urkunde zum Ehrentitel „Kantorin“ überreichte ihr Pastorin Frauke Bregas im Rahmen des Sommerkonzertes des Kirchenchores der Kirchengemeinde Hamdorf in der Kirche Hamdorf. Für Timmermann war das eine große Überraschung, angekündigt wurde ihr die Ehrung nicht. Pastorin Bregas übermittelte herzliche Glück- und Segenswünsche des Landeskirchenmusikdirektors Hans-Jürgen Wulf, der den Titel offiziell verleiht. Zusätzlich zur Urkunde schenkte die Kirchengemeinde Hamdorf ihrer treuen Kirchenmusikerin zwei Karten für das Schleswig-Holstein Musik-Festival.

Kantor bzw. Kantorin ist die Dienstbezeichnung für hauptberufliche Kirchenmusiker und  -musikerinnen. Mit dem neuen Kirchenmusikgesetz ist es nun Kirchengemeinderäten möglich, für langjährig wirkende nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und -musiker diesen Titel und damit verbunden eine Urkunde beim Landeskirchenmusikdirektor zu beantragen.

Kirche im Norden