Aufgaben
Im Mitarbeitervertretungsgesetz sind mit 63 Paragraphen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der MAV geregelt. Es gibt unterschiedliche Beteiligungen der Mitarbeitervertretung:
a) Mitbestimmung: (Die Mitarbeitervertretung wird hinzugezogen)
z. B. Inhalt und Verwendung von Personal- und sonstigen Fragebögen,
Fragen die die tägliche Arbeitszeit und die Regelungen bei Urlaubsplänen
Aufstellung von Sozialplänen bei Auflösung und Zusammenlegung von Dienststelle
Einführung neuer Arbeitsmethoden
b) „eingeschränkte“ Mitbestimmung: (die MAV muss vorher zustimmen)
Personalneueinstellungen, ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit, Ein- und Umgruppierungen
c) Mitberatung: (die MAV muss vorher Kenntnis und die Möglichkeit zur Prüfung haben)
Prüfung der geplanten Maßnahmen wie außerordentliche Kündigungen, ordentliche Kündigungen während der Probezeit, Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen und der jährlichen Aufstellung von Stellenplänen.
Eingeschränkte Mitbestimmung
Maßnahmen, die entsprechend §§ 41 - 43a Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der eingeschränkten Mitbestimmung der MAV unterliegen (sinngemäß und auszugsweise):
1. Einstellungen sämtlicher Mitarbeiter/innen
2. ordentliche Kündigungen nach Ablauf der Probezeit
3. Eingruppierungen, Umgruppierungen
4. Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit
5. Umsetzung innerhalb einer Dienststelle mit Ortswechsel
6. Abordnung zu einer anderen Dienststelle
7. Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
8. Anordnungen, die die freie Wahl der Wohnung beschränken
9. Versagen und Widerruf der Genehmigung von Nebentätigkeiten
10. Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit
oder Beurlaubung in besonderen Fällen
Mitberatung
Maßnahmen, die entsprechend §§ 45 u. 46 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Mitberatung der MAV unterliegen (sinngemäß und auszugsweise):
Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen
außerordentliche Kündigungen
ordentliche Kündigungen innerhalb der Probezeit
Versetzung und Abordnung von mehr als 3 Monaten Dauer
Aufstellung von Grundsätzen für den Personalbedarf
Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfes
Schadensersatzansprüche gegenüber Mitarbeitern/innen
dauernde Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, die bisher von Mitarbeitern/innen der Dienststelle wahrgenommen werden

