St.-Laurentius-Kirche
Aus der Geschichte
Die St.-Laurentius-Kirche zu Kosel ist eine von drei Rundturmkirchen im Landesteil Schleswig. Allerdings dürfte sicher sein, dass sie ursprünglich keinen Turm hatte. Es ist ein Leichtes nachzuweisen, dass der Turm nachträglich am Westgiebel des Langhauses angebaut worden ist.
Wann diese Kirche gebaut worden ist, ist ebenso wenig bekannt wie die Antwort auf die Frage, ob an dieser Stelle vorher eine Kirche aus Holz gestanden hat. Um bei Letzterem zu bleiben: Es ist anzunehmen, aber es gibt keine Beweise dafür. Als Zeitpunkt für den Bau des Langhauses und des Altarraumes der heutigen St.-Laurentius-Kirche nimmt man die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts an. Auch da fehlt jeder Beweis. Aber in diesem Zeitraum sind zwischen der Eider und Nordjütland zahlreiche Kirchen in genau dieser Bauart errichtet worden.
Nachrichten über die frühen Zeiten der Kirche und des Kirchspiels sind spärlich. So sind auch alle Überlegungen über den Anlass, der zum Bau der Kirche führte, und den Zweck ihres mächtigen Rundturmes reine Spekulation. Unwahrscheinlich ist, dass es sich um eine Wehrkirche oder auch nur um einen Wehr- oder Fluchtturm handelt. Für die Wehr gab es nichts zu verteidigen, denn die Wohnplätze waren weit entfernt; für die Flucht gab es bessere Verstecke, wenn man an die umliegenden Sumpfniederungen der Koseler Au und den nördlich daran angrenzenden "Ornum-Wald" denkt.
Vielleicht wollte man auch nur eine gute Beobachtungsstelle schaffen, denn die Sicht reicht vom obersten Boden des Turmes aus auf der einen Seite fast bis Birkensee und nach der anderen längs dem Au-Tal bis zur Au-Mündung ins Ornumer Noor und dann bis zu dessen Verbindung in die Schlei. Vielleicht sollte es auch nur ein Kirchturm werden, denn die Stärke der Wände hat nur etwas mit der Statik und dem Baumaterial zu tun.
Aus der Zeit vor der Reformation liegen uns nur wenige Nachrichten vor. Da bezieht sich z.B. M. Heimreich Walthern in seiner "Schleswigschen Kirchenhistorie" aus dem Jahre 1683 auf ein "Catalogium oder Registrum aller Pröbsteyen des Schleswigschen Bisthums", welches beim Brand der Harsenbibliothek des nordstrandischen Landeshauptmannes Johann stark angekohlt gefunden worden sein soll und das er in das Jahr 1300 datiert. Dort wird Coßleff (= Kosel) als "Capel" aufgeführt, ebenso wie Eckernförde und Hütten, während Rieseby, Borby und Schwansen (heute Karby) "Kirchen" genannt werden.
(Von der "Schleswigschen Kirchenhistorie" liegt ein Exemplar in der Universitätsbibliothek in Kiel. Das Catalogium oder Registrum des Landeshauptmannes Johann existiert nicht mehr.)
Im "Registrum Capituli" des Domkapitels Schleswig heißt es: Capitulum emit Ottone Walstorp bona sua villas Coußleve et Wesebu cum eorum attitentiis pro decem et novem centenariis. (Capitel kauft von Otto Walstorp seine Güter und Dörfer Coußleve und Wesebu mit allen Hoheiten und Gerichten für 1900 Mark Lübsch. Das war 1465. Und das war alles, was wir aus der Zeit vor der Reformation wissen.
Nach der Reformation wurde das Domkapitel aufgelöst. Sein Besitz wurde eine königliche Verwaltungseinheit. Cosel und Weseby bildeten alsdann die Vogtey Cosel, die ein Teil des 2. Domkapiteldistriktes war, bis dieser im Jahre 1777 aufgelöst wurde. Danach kam die Vogtey Cosel zur Hüttener Harde. Von Beginn der Preußischen Zeit an wurde aus den Dorfschaften Cosel und Weseby die Gemeinde Kosel, die dem Kreis Eckernförde angehörte.
Der Versuch, nach der Reformation die St.-Laurentius-Kirche zu einer Patronatskirche der Herrschaft des Gutes Eschelsmark zu machen, scheiterte endgültig durch das königliche Edikt von 1802, in dem bestimmt wurde, dass alleiniger Patron der König sei. Der Herrschaft Eschelsmark stehe nur ein Compatronat zu, das ihr Einsicht in den Haushalt der Kirchengemeinde gewährte. Die Zugehörigkeit zum Domkapitel und später zu den Domkapitelsdistrikten und das nicht Vorhandensein einer Patronatsherrschaft hatte für die Dörfer Cosel und Weseby zur Folge, dass ihre Bauern nie Leibeigene waren. Sie waren vielmehr "feste Bauern". D.h. beim Generationswechsel wurde ein Festegeld an den König gezahlt und dann waren sie freie Eigentümer. Sie waren damit auch nicht Untertanen des Herzogs von Schleswig, sondern des Dänischen Königs.


