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Umwelt- und Klimaschutz

Unsere Nordkirche soll bis 2035 klimaneutral sein. Das ist ein großes und wichtiges Ziel, das nur gemeinsam erreicht werden kann. Gottes Schöpfung ist uns anvertraut zum Bebauen und Bewahren. Klimagerechtigkeit heißt: Wir tragen Verantwortung als Teil einer weltweiten Gemeinschaft. Dafür hat die Nordkirche 2015 ein Klimaschutzgesetz erlassen (Download in der rechten Spalte).
Wir im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde sind auch gefragt, welche Schritte im Klimaschutz  wir gehen wollen. Dabei geht es um die energetische Sanierung von Gebäuden, Mobilität und die Beschaffung der Dinge, die wir für unsere kirchliche Arbeit brauchen - vom Kopierpapier bis zum Essen in den Kindergärten.
Die Synode des Kirchenkreises hat im September 2015 die Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Kirchenkreis beschlossen. Hier der Wortlaut zum Nachlesen

  • Den Klimaschutz im Kirchenkreis auf neue Füße stellen: Davon berichtet Propst Matthias Krüger den Synodalen.
  • Im Gespräch mit Synodalen: Dr. Julia-Maria Hermann.
  • Bischof Gothart Magaard und Dr. Julia-Maria Hermann informieren die Synodalen über die Klimaschutzziele.

Rendsburg – Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde bekommt ein Klimaschutzbüro. Das haben die Synodalen heute (21. Mai) im Rahmen ihrer Tagung auf dem Gelände der Norla in Rendsburg entschieden. Damit wird der Klimaschutz im Kirchenkreis gestärkt und neu aufgestellt. Bis 2035 hat die Nordkirche und damit auch der Kirchenkreis sich zum Ziel gesetzt, klimaneutral zu sein.

Bereits seit April 2017 ist Dr. Julia-Maria Hermann im Kirchenkreis für das Thema zuständig. Eingestellt wurde sie für die Einführung des kirchlichen Umweltmanagementsystems „Grüner Hahn“. Nun bekommt der Klimaschutz neue Schwerpunkte. „Der Handlungsbedarf ist groß“, sagte Propst Matthias Krüger in seiner Rede den Synodalen. „Deshalb wollen wir den Klimaschutz in unserem Kirchenkreis auf neue Füße stellen.“

Besetzt sein wird das Klimaschutzbüro mit Dr. Julia-Maria Hermann. Fachlich begleitet wird sie in Zukunft von einem synodalen Klimaausschuss. Der Einrichtung dieses Ausschusses stimmten die Synodalen heute ebenfalls zu. Er soll aus etwa zehn Personen bestehen und mit verschiedenen Menschen aus unterschiedlichen kirchlichen Bereichen besetzt werden. Gebildet wird er auf einer der kommenden Tagungen.

Der Synodalen beschlossen außerdem, wie die Klimaschutzmittel des Kirchenkreises in Zukunft gezielter eingesetzt werden können. Dazu soll die Kirchenkreisverwaltung einen Plan erstellen. Bisher stellt der Kirchenkreis 0,8 Prozent der Kirchensteuerzuweisungen für Klimaschutz zur Verfügung. Seit fünf Jahren hat der Kirchenkreis einen Klimaschutzfonds, der derzeit mit rund 400.000 Euro gefüllt ist. Aus dieser Rücklage sollen einmalig 150.000 Euro zur Einrichtung einer Rücklage Energiesparfonds entnommen werden. Kirchliche Einrichtungen im Kirchenkreis sollen daraus Mittel zur Finanzierung von energie- bzw. energiekostensparenden Maßnahmen entleihen können, die sie mithilfe der eingesparten Energiekosten in den Folgejahren zurückzahlen. Zusätzlich sollen auch für besondere Projekte, sogenannte Leuchtturmprojekte, Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Aus dem Klimaschutzfonds sollen auch Zuschüsse für klimaneutrale Heizungen vergeben werden. Propst Krüger sagte, dass es dabei primär um Kirchen gehe – weg vom Heizen der gesamten Kirche hin zu Sitz- und Fußheizungen, die Ökostrom nutzten. Auch ein Gebäudestrukturplan für die Kirchengemeinden werde nun wichtig werden. „Die Frage der Zukunft ist: Auf welche Gebäude können wir verzichten?“, sagte Krüger.

Im Anschluss an die Beschlüsse führte Bischof Gothart Magaard in den Klimaschutzplan der Nordkirche ein, der kürzlich beschlossen wurde und das ehrgeizige Ziel vorgibt, dass die Nordkirche bis 2035 klimaneutral sein soll. „Wir müssen realistisch sein, aber gleichzeitig auch ambitioniert“, sagte Magaard. Er nannte als Beispiel das Ziel, dass 2027 mindestens 50 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Energieträgern stammen soll. Um dies sowie die anderen Ziele zu erreichen, komme es darauf an, dass die Landeskirche sich mit den Kirchenkreisen und den Gemeinden besser vernetze. Und: „Wir müssen uns daran messen lassen, dass wir ins Handeln kommen.“

Dr. Julia-Maria Hermann leitete in die inhaltlichen Workshops ein und machte die Dringlichkeit des Klimaschutzes deutlich. „Wir können noch was tun.“ Mit Blick auf das bereits Erreichte sagte sie: „Wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir müssen einen Zahn zulegen.“ Die Kurve des Energiebedarfs zeige nach unten, um das Ziel zu erreichen, müsse aber noch mehr passieren. Als Beispiel blickte sie auf die Heizungsanlagen: „Wenn wir bisher zehn Heizungsanlagen im Jahr optimiert haben, sollten es in Zukunft 30 sein.“

Klimaschutz im Kirchenkreis, Synodenpräsentation Mai 2022, Dr. Hermann

Einführung kirchliches Umweltmanagement „Grüner Hahn“

Die Kirchenkreissynode hat am 30.11.2016 für den Kirchenkreis beschlossen, den Kirchengemeinden die Teilnahme am „Kirchlichen Umweltmanagement Grüner Hahn“ zu ermöglichen. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um das Klimaschutzgesetz der Nordkirche umzusetzen. Das kirchliche Umweltmanagement ist eine deutschlandweit erprobte und bewährte Methode, vom Reden zum Handeln zu kommen und die Umweltbilanz von Kirchengemeinden zu verbessern. Mithilfe dieses Systems sollen die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Das bereits 2015 und 2016 in vielen Gemeinden des Kirchenkreises eingeführte Energiecontrolling ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Dienstfahrradleasing im Kirchenkreis

Alle Fragen - alle Antworten

Wer mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fährt, ist gesünder - das ist belegt. Umso besser, denn auch im Sommer 2021 werden aufgrund der Covid-19-Pandemie Auslandsreisen noch eingeschränkt sein, nicht jeder wird gern in die Bahn oder ins Flugzeug steigen. Kurzurlaube und Tagesausflüge innerhalb der eigenen Region und in Schleswig-Holstein tun Körper und Seele gut. Hochwertige Fahrräder und E-Bikes erweitern den Aktionsradius enorm, auch für ältere und körperlich eingeschränkte Mitmenschen.

Wer mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fährt, sorgt außerdem für bessere Luft und trägt zum Klimaschutz bei – natürlich sollte der Akku des E-Bikes mit Ökostrom aufgeladen werden. Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde leistet also mit diesem Angebot einen wesentlichen Beitrag zu einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität. Er kommt damit seiner Verantwortung nach, die er selbst sich durch den Synodenbeschluss vom 23.09.2015 zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 auferlegt hat und die im Übrigen durch das Klimaschutzgesetz der Nordkirche gefordert wird.

Für Menschen, die gern etwas Neues ausprobieren, bietet das Leasing gegenüber dem Kauf eines Fahrrads die Möglichkeit, nach einigen Jahren das Modell zu wechseln. Gerade im Bereich der E-Mobilität werden technische Fortschritte mit großer Geschwindigkeit erzielt, vor allem was das Gewicht der Räder und die Leistung und Recyclingfähigkeit der Akkus betrifft. Sie können das Fahrrad jedoch auch nach Ablauf der Leasingzeit erwerben – mehr dazu bei Punkt 3.

Ganz praktisch entspannt die Fahrradnutzung auch die Parkraumsituation am Haus der Kirche, am Zentrum für Kirchliche Dienste und in der Prinzenstraße 9.

Durch den Abschluss des Überlassungsvertrags stimmen Sie zu, für den Leasingzeitraum von 36 Monaten einen Teil Ihres vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug zu erhalten. Die monatliche Leasingrate, die sich aus dem Kaufpreis des Fahrrads und Versicherungsbeitrag errechnet, wird direkt von Ihrem Gehalt einbehalten (Entgeltumwandlung). Für ein 2.500,-€-Fahrrad wird der Betrag im zweistelligen Bereich liegen, bei 3.500,-€ im dreistelligen Bereich – Ihr Fahrradhändler errechnet das für bei Interesse für Sie.

Die Leasingverträge werden jeweils für drei Jahre abgeschlossen: So lange müssen Sie also noch mindestens beim Kirchenkreis angestellt sein. Und auch Ihre Probezeit müssen Sie schon durchlaufen haben. (Dass Sie in der Lage sein müssen, die Leasingraten zu bezahlen, versteht sich eigentlich von selbst.)

Kurz bevor Ihr Leasingvertrag ausläuft, wird der Leasinggeber Kontakt zu Ihnen aufnehmen und klären, ob Sie das Leasing verlängern oder das Fahrrad zum Restwert – tatsächlich nur einem Teil des Restwerts, siehe Punkt 3 – kaufen möchten. Zu beidem besteht kein Zwang!

Hier müssen wir zwischen den Auswirkungen auf die Sozialleistungen und den steuerlichen Auswirkungen unterscheiden.

Für das umgewandelte Entgelt (das zur Zahlung der Leasingraten verwendet wird) zahlen Sie keine Sozialabgaben – und der Arbeitgeber auch nicht. Den Betrag, den der Kirchenkreis als Ihr Arbeitgeber dabei spart, gibt er als Zuschuss zum Leasing dazu. Es sind mindestens 9,5% des Umwandlungsbetrages gemäß § 24 Absatz 5 KAT.

Wegen der geringeren Sozialabgaben haben Sie auch einen geringeren Rentenanspruch. Wie hoch ist dieser Verlust? Der ACE Auto Club Europa e.V. rechnet vor, dass das Leasing eines 2.500,-€-Fahrrads über 36 Monate für Arbeitnehmer*innen mit 2.550,-€ Bruttogehalt den monatlichen Rentenanspruch um 2,61€ verringert. Hier gilt es, materielle Werte gegen nicht-materielle Werte wie erhöhte Zufriedenheit und verbesserte Gesundheit abzuwägen. Die Kirchengewerkschaft hat nach solcher Abwägung der Entgeltumwandlung nach § 24 Absatz 5 KAT zugestimmt. Die Entscheidung liegt jedoch ganz bei Ihnen. Zum Fahrradleasing besteht kein Zwang!

Nun zu den steuerlichen Auswirkungen: Den Sachbezug, in den ein Teil Ihres Gehaltes umgewandelt wird, müssen Sie versteuern – jedoch nicht komplett. Per Steuererlass vom 09.01.2020 versteuern Sie nur „1 % des geviertelten Listenpreises des Fahrrads pro Monat“, also weniger als ein Zehntel der Leasingrate.

Wenn Sie das Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags kaufen möchten, zahlen Sie dem Leasinggeber einen festgeschriebenen Prozentsatz des Listenpreises. Bei EURORAD sind das 16%. Hier haben Sie abermals einen Vorteil, denn das Bundesministerium der Finanzen setzt derzeit den Restwert eines Fahrrads deutlich höher an, bei 40% des Listenpreises. Diesen geldwerten Vorteil müssen Sie jedoch nicht versteuern. Das übernimmt der Leasinggeber, geregelt durch § 37b EstG. Ihre Steuerlast wird also vom Gesetzgeber bewusst gering gehalten.

Wie viel Sie gegenüber einem privaten Leasing mit Versicherung sparen, ist insgesamt abhängig vom Listenpreis des Fahrrads, dem Bruttogehalt und Ihrer Steuerklasse. Verschiedenen Quellen zufolge sind es zwischen 15 und 30%.

Natürlich ist das Leasing insgesamt gesehen teurer als der private Kauf mit Versicherung; wenn Sie ein Fahrrad drei Jahre leasen und dann zum Restwert kaufen, kostet es Sie grob geschätzt 20% mehr.  Wie jede Ratenzahlung ist das Leasing für Sie dann interessant, wenn Sie schneller das Modell Ihrer Träume in den Händen halten möchten oder gern über die Jahre verschiedene Räder ausprobieren wollen.

So gut wie keine – Sie dürfen das Fahrrad sowohl im Dienst als auch privat nutzen, sowohl beim Tagesausflug als auch beim Urlaub im Ausland. Der Versicherungsschutz gilt umfassend.  Er ist allerdings an einige Auflagen geknüpft, insbesondere die Benutzung eines qualitativ sehr hochwertigen Fahrradschlosses. Genauere Informationen finden Sie im Überlassungsvertrag und bei den Versicherungsbedingungen.

Das ist in der Broschüre „Eurorad Dienstradpool Handout für Arbeitnehmer“ genau erklärt.

Die Registrierung bei Eurorad erfolgt über einen Link, den Sie von Julia-Maria Hermann oder Dörte Bruhn-Dannat bekommen können.

Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihre Privatadresse angeben sollten. Eine kkre.de-Mailadresse ist NICHT zwingend erforderlich.

Vorerst geht das leider nicht. Dazu müsste der Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde Rahmenverträge mit weiteren Leasinganbietern schließen, die Abstimmung und Unterzeichnung der notwendigen Dokumente mit den zuständigen Fachbereichen und Gremien ist jedoch mit viel Zeit- und Personalaufwand verbunden.

Deshalb wurden vor Abschluss der derzeit gültigen Verträge fünf gängige Anbieter im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis, insbesondere die Versicherungsangebote, sorgfältig verglichen. Es wurde auch vorsorglich festgestellt, dass über den Kirchenkreis verteilt bereits viele Fahrradgeschäfte mit dem ausgewählten Unternehmen arbeiten. Sollte Ihres sich noch nicht darunter befinden, so vielleicht deshalb, weil noch niemand danach gefragt hat?

 

Scheiden Sie aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig aus, so ist es an Ihnen zu klären, ob Sie den Leasingvertrag zu Ihrer neuen Arbeitsstelle mitnehmen können. Ist das nicht möglich, so fällt das Fahrrad an den Arbeitgeber, also den Kirchenkreis.

Grundsätzlich gilt auch im Fall längerer Abwesenheit, dass der Anspruch auf die Nutzung des Leasingfahrrads nur so lange besteht, wie auch Ihr Anspruch auf Gehaltszahlung besteht. Darüber hinaus dürften Sie das Fahrrad gegen Übernahme der Brutto-Leasingrate weiter nutzen; andernfalls fiele es an Ihren Arbeitgeber zurück. Fahrräder, die ab Ende Dezember 2021 geleast werden, werden jedoch nach dem Premium Plus-Tarif versichert, so dass Ihnen das Fahrrad auch im Krankheitsfall über den 43.Tag hinaus sowie in einer Elternzeit bis zu 12 Monate zur Verfügung steht.

Das ist ein berechtigter Einwand. Ihr Leasingfahrrad landet jedoch nicht auf dem Müll, auch wenn Sie sich bei Vertragsende gegen den Kauf entscheiden. Es wird generalüberholt und als „refurbished bike“ weiterverkauft. So hat vielleicht noch eine Kollegin oder ein Kollege davon gut, die oder der doch lieber kaufen als leasen möchte.

Nur Leasing für wiederaufbereitete Räder – die bietet der Markt noch nicht. Aber wenn Fahrradfahren weiter boomt – wer weiß?

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude und allzeit gute Fahrt!

Stabsstelle Klimaschutz

Dr.

Julia-Maria Hermann

Prinzenstraße 9
24768 Rendsburg

Der Grüne Hahn kräht im Kirchenkreis

Kirche im Norden