Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Meldestelle sexualisierte Gewalt

Wenn einem/einer Mitarbeiter*in in unserem Kirchenkreis der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt oder eine Grenzverletzung bekannt wird, ist sie/er zur Meldung verpflichtet. Hierfür gibt es klare Meldewege und Zuständigkeiten. Jede*r, der von einem solchen Verdachtsfall Kenntnis bekommt, wendet sich an unsere Meldestelle. Die Meldebeauftragte ist nicht weisungsgebunden und unabhängig von den Strukturen des Kirchenkreises.

Die Meldestelle gibt die Meldung weiter, damit im Kirchenkreis ein geordnetes Verfahren läuft, das im Schutzkonzept des Kirchenkreises beschrieben ist.

Die Meldestelle kann auch von Betroffenen von sexualisierter Gewalt angesprochen werden. Alle weiteren Fragen werden dann im persönlichen Gespräch geklärt.

Als Meldung wird die Weitergabe von Informationen bezeichnet.
Konkret sind hier Informationen zu Verdachtsfällen von Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt gemeint.

Gemeldet werden sollen zureichende Anhaltspunkte für Vorfälle bzw. Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich (Meldepflicht, verankert in § 6 PrävG).

Wenn Sie also etwas beobachten oder etwas erfahren, was darauf hindeutet, dass im kirchlichen Bereich sexualisierte Gewalt oder eine Grenzverletzung ausgeübt wird/wurde, geben Sie die entsprechenden Informationen bitte weiter. Und ja, Beobachtungen und Wahrnehmungen sind subjektiv, also ihre persönliche Sicht der Dinge. Das ist in Ordnung. Aufgrund dessen ist es unser oberstes Gebot mit den Informationen vorsichtig umzugehen und diese gegebenenfalls zu versachlichen – siehe „Was passiert mit meiner Meldung?“

Mit Ihrer Meldung machen Sie den ersten Schritt zur Einleitung des sogenannten Interventionsverfahrens des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde.

Unter der obersten Prämisse des Schutzes der betroffenen Personen, wird fachgerecht und transparent eingeschätzt, wie die Gefährdungslage zu beurteilen ist und welche Maßnahmen dementsprechend einzuleiten sind. Sie werden von der Meldebeauftragten über das Vorgehen informiert und besprechen mit ihr, in welcher Form Sie im weiteren Verlauf Rückmeldung über den Stand des eingeleiteten Verfahrens wünschen.

Als Missbrauchsfälle in der evangelischen Kirche bekannt wurden, haben die Verantwortlichen auch den Umgang mit dem Wissen über diese Fälle beleuchtet. Deutlich wurde, dass die Kirche als Institution sehr bemüht war, die Fälle innerhalb der eigenen Reihen zu bearbeiten und zu verhandeln. Informationen wurden gut gehütet, die Öffentlichkeit sollte nicht davon erfahren. Oberste Priorität war, darauf Acht zu geben,dass kein Schaden für z.B. den Ruf der Kirche entstand. Um diesem entgegen zu wirken und allen die Entscheidung abzunehmen, was es zu schützen gilt, wurde die Meldepflicht in das Präventionsgesetz der Nordkirche aufgenommen. Diese soll dafür stehen, dass der Opferschutz über dem Schutz der Täter*innen und Einrichtung steht.

Die Pflicht zu einer Meldung gibt es somit aus drei Gründen:

  • Es soll nicht eine Person alleine darüber urteilen, ob das, was sie gesehen/gehört/ beobachtet hat, schlimm genug ist, um darüber andere zu informieren
  • Es ist nicht angemessen, schlecht über Personen zu reden, die sich Hilfe holen, wenn sie nicht sicher sind.
  • Vorfälle sexualisierter Gewalt sollen mit einer angemessenen Ernsthaftigkeit und Fachlichkeit verfolgt werden.

Die Meldepflicht ist eine kirchenrechtliche Vorschrift. Maßnahmen sind hier nicht zu erwarten.

Bitte denken Sie jedoch bei Ihrer Entscheidung daran, dass diese für die Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, etwas bedeutet. Sehr selten sind Täter*innen nur einer Person gegenüber übergriffig. Wir möchten mit der in unseren Reihen verübten sexualisierten Gewalt angemessen verfahren, dabei hat der Schutz der Betroffenen für uns oberste Priorität. Dazu gehört es, hin zu sehen und zu handeln.

Sie haben recht, wenn Sie denken, dass es doch auch ganz anders sein kann, als Sie denken. Genau dies gilt es zu überprüfen. Vorkommnisse sexualisierter Gewalt sind in den allermeisten Fällen nicht eindeutig auszumachen. Das ist ein Merkmal dieser Fälle. Die Menschen, die Übergriffe begehen, haben ein Interesse daran, dass ihr Handeln nicht auffällt und dass sie keine Verantwortung dafür übernehmen müssen. Deswegen nutzen sie geschickte Verhaltensweisen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass auffällt, was nicht auffallen soll.

Es kann somit sein, dass Sie etwas melden, was sich im Laufe der Bearbeitung nicht als sexualisierte Gewalt herausstellt. Genau aus diesem Grund setzen sich die Leitungsverantwortlichen mit der Frage auseinander, wie die Rehabilitation (Wiedergutmachung) bei einem zweifelsfrei unbegründeten Verdacht gelingen kann. Dies ist als fester Bestandteil in den Handlungsplan des Kirchenkreises aufgenommen.

Wenn akute Hilfe notwendig ist, um Gefahren abzuwenden, hat dies immer Vorrang! Dies ist im Handlungsplan verankert.

Akute Gefahr abzuwenden kann zum Beispiel bedeuten, staatliche Behörden einzubeziehen, Angebote abzusagen oder (rechts-)medizinische Hilfe einzuleiten.

Wenn Sie sich mit der Meldebeauftragten des Kirchenkreises in Verbindung setzen, sollten Sie zuvor wissen, dass es ihr nicht möglich ist, die Informationen, die sie bekommt, für sich zu behalten. Sie ist angehalten, die für die Bearbeitung und somit den Schutz der betroffenen Personen notwenigen Informationen an die zuständige pröpstliche Person weiterzuleiten, vorausgesetzt, diese ist nicht selbst beteiligt..

Seelsorge als besonders sensibles und vertrauliches Angebot beschäftigt uns in dieser Frage immer wieder. Grundsätzlich können wir sagen, dass die Seelsorgenden ebenso angehalten sind zu melden, wie alle anderen für die das Präventionsgesetz der Nordkirche gilt. Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit diesem Thema empfehlen wir Ihnen die Broschüre „Das Seelsorgegeheimnis wahren - vor Missbrauch schützen“ und stehen selbstverständlich gerne auch persönlich zum gemeinsamen Nachdenken und zur inhaltlichen Auseinandersetzung zur Verfügung.

Sie können sich über dieses Formular, aber auch über nebenstehende Kontaktdaten mit uns in Verbindung setzen

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Meldebeauftragte

Kerrin Lorenz

Telefonisch erreichbar dienstags von 9 bis 11 Uhr (ansonsten Anrufbeantworter)

Eingehende Anrufe auf dem Anrufbeantworter und E-Mails werden innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.

Weitere Kontakte

Die UNA (Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben) ist eine unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die innerhalb der Nordkirche sexuelle Übergriffe oder Grenzverletzungen erlebt oder davon erfahren haben. Denn junge wie ältere Menschen, die möglicherweise von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sollen frei von der Institution Kirche, wo sie eine schlimme Erfahrung gemacht haben, so schnell wie möglich Klärung und weiterführende Hilfe bekommen. Erreichen können Sie uns über:
Tel. 0800 – 0220099 (kostenfrei)
Mail: una[at]wendepunkt-ev.de
montags 9–11 Uhr, mittwochs 15–17 Uhr

In Fällen der Kindeswohlgefährdung kann auch die InsoFa („Insofern erfahrene Fachkraft/Kindeswohl“) beim Diakonischen Werk des Kirchenkreises angesprochen werden.
Weitere Informationen auf der Website des Diakonischen Werkes.

Danke an die Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg für die Genehmigung, Website-Inhalte zu übernehmen.

Kirche im Norden