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IT-Sicherheit

IT-Sicherheit im Kirchenkreis

Informationen und Daten, insbesondere auch personenbezogene Daten, sind ein schützenswertes Gut, deren Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sichergestellt sein sollte. Durch den technologischen Fortschritt sind in der heutigen Zeit diese sogenannten Schutzziele immer häufiger gefährdet, z.B. durch unerlaubten Zugriff bzw. nicht autorisierte Löschung oder Veränderung.

Daher hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland auf Grundlage des § 9 Absatz 2 Satz 2 Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Zustimmung der Kirchenkonferenz die Verordnung zur Sicherheit der Informationstechnik (ITSVO-EKD) erlassen.

Laut § 5 Absatz 1 Satz 1 ITSVO-EKD können kirchliche Stellen besondere Personen mit der Wahrnehmung der IT-Sicherheit beauftragen (IT-Sicherheitsbeauftragte), die nach § 5 Absatz 2 ITSVO-EKD die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. § 5 Absatz 1 Satz 2 ITSVO-EKD sieht vor, dass die Beauftragung mehrere kirchliche Stellen umfassen kann. Von den Kirchengemeinderäten ist ein entsprechender Beauftragungsbeschluss zu fassen.

Kontakt: it-sicherheit(a)kkre.de

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