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Synode: Selbstverpflichtung zum Klimaschutz beschlossen

Die Synodalen des Kirchenkreises haben heute im Rahmen der 19. Synodentagung der Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Kirchenkreis bei einer Gegenstimme und acht Enthaltungen zugestimmt. Hintergrund: Auf der vergangenen Synode im März wurde der Kirchenkreisrat von den Synodalen gebeten, eine Selbstverpflichtung auszuarbeiten.

Die Selbstverpflichtung im Wortlaut:

Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Kirchenkreis

a)    Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde mit seinen Kirchengemeinden verpflichtet sich, bis zum Jahr 2050 bilanziell klimaneutral zu wirtschaften. Dies betrifft die Bereiche Gebäude, Mobilität und Beschaffung.

  • Den Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis kommen aufgrund ihres Eigentums und der Gebäudenutzung eine besondere Bedeutung und Verantwortung für den Klimaschutz zu.

  • Bei den Entscheidungen der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises sind die möglichen Folgen für den Klimaschutz zu bedenken.

  • In der Beobachtung des Energieverbrauchs liegt ein Schlüssel zum Klimaschutz.
  • Der Kirchenkreis sorgt durch die personelle und sachliche Ausstattung seiner Verwaltung für ein geeignetes Gebäudemanagement.

  • Der Kirchenkreis mit seiner Verwaltung berät die Kirchengemeinden in allen Fragen des Klimaschutzes.

  • Die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis erheben regelmäßig die Verbrauchsdaten und übermitteln sie an den Kirchenkreis. Auf der Grundlage der  Rückmeldungen sorgen die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis dafür, dass der Energiebedarf und die CO2-Emissionen reduziert oder die Energieeffizienz der kirchlichen Gebäude gesteigert werden.
  • Der Kirchenkreis erstellt jährlich einen Bericht zur Beratung in den Kirchengemeinden.

  • Die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis verpflichten sich, im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Basis der Gebäudebestandsaufnahme, des Berichts und eines Gebäudenutzungskonzeptes Pläne mit einer fünfjährigen Perspektive zu entwickeln, die Schritte zur Klimaneutralität aufzeigen.

  • Die Mitarbeitenden der Kirchengemeinden und die Klimabeauftragten sind mit einzubinden.

  • Die Kirchenkreisverwaltung unterstützt die Gemeinden durch zentrale Beschaffung bei der Nutzung klimafreundlicher Produkte.


b)    Die Synode des Kirchenkreises beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen über Maßnahmen zum Klimaschutz. Hierfür werden 0,8 % der Kirchensteuerzuweisung bereitgestellt. Der Kirchenkreisrat wird der Synode jährlich berichten.

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