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Meldestelle für sexualisierte Gewalt nimmt Arbeit auf

  • Die neue Meldebeauftragte Kerrin Lorenz (links) und Propst Sönke Funck.

Rendsburg-Eckernförde – Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde hat seit diesem Monat eine Meldebeauftragte. Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen können ab sofort an die unabhängige Meldestelle des Kirchenkreises gemeldet werden. Dort ist die Meldebeauftragte Kerrin Lorenz jeden Dienstag von 9 bis 11 Uhr zu erreichen, außerhalb der Zeit läuft ein Anrufbeantworter. Die Telefonnummer lautet 04331/5903333. Außerdem ist die Meldestelle über E-Mail zu erreichen: kontakt[at]meldestelle.kkre.de. Eingehende Anrufe auf dem Anrufbeantworter und E-Mails werden innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.

„Die unabhängige Meldestelle ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt“, sagt Propst Sönke Funck. Er ist im Kirchenkreis für den Arbeitsbereich Prävention verantwortlich, zu dem auch die Meldestelle gehört. Eine Weisungsbefugnis für die Meldebeauftragte hat er ausdrücklich nicht: „Sie ist unabhängig. Das ist für die Arbeit auch besonders wichtig.“ Sönke Funck freut sich, dass für die Arbeit eine erfahrene und qualifizierte Beraterin als Honorarkraft gefunden werden konnte, die durch ihre vielfältigen Tätigkeiten auch wirtschaftlich unabhängig vom Kirchenkreis ist.

Kerrin Lorenz ist Diplompädagogin, Sexologin sowie Ehe-, Familien- und Lebensberaterin. Die 49-Jährige arbeitet unter anderem als Honorarkraft bei N.I.N.A e.V. in Kiel. Dort ist sie Beraterin für das Hilfetelefon sexueller Missbrauch. „Beim Hilfetelefon können sowohl Betroffene als auch Fachkräfte, und andere Menschen anrufen, die Verdachtsfälle beobachtet haben. Aber auch Kinder und Jugendliche können sich melden, wenn es Fragen zum Thema sexueller Missbrauch gibt“, erläutert sie. Zusätzlich arbeitet Lorenz in freier Praxis als Sexologin und bei pro familia in der Paar-, Sexual- und der Schwangerenberatung. Für die Hochschule Merseburg ist sie schließlich Dozentin im Studiengang Sexologie.

„Mitarbeitende sind nach dem Präventionsgesetz der Nordkirche verpflichtet, Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen zu melden“, sagt Lorenz. Sie ist dafür verantwortlich, die Meldung weiterzugeben, damit im Kirchenkreis ein geordnetes Verfahren läuft, das im Schutzkonzept des Kirchenkreises beschrieben ist. Niemand müsse Angst vor einer falschen Beschuldigung haben, sagt sie. Stelle sich ein Verdacht nach sorgfältiger Prüfung auch unter Beteiligung von unabhängigen Experten als unbegründet dar, werde gegebenenfalls ein Rehabilitationsverfahren eingeleitet.

Auch für Betroffene von sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen ist Lorenz ansprechbar. Sie vermittelt mögliche Hilfs- und Beratungsangebote und leitet – nach Absprache mit den Betroffenen – eine Meldung in den Kirchenkreis weiter, wo wiederum ein geordnetes Verfahren gestartet wird. „Ich freue mich, dass ich als Meldebeauftragte des Kirchenkreises einen Teil dazu beitragen kann, dass die Evangelische Kirche mit möglichen Fällen von sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen geordnet umgeht und nichts unter den Tisch gekehrt wird. Darauf werde ich als unabhängige Meldebeauftragte achten“, sagt Kerrin Lorenz.

Da die Meldestelle eine neue Einrichtung ist, gibt es bislang noch keine Erfahrungswerte, wie viele Anrufe eingehen werden.

Was ist sexualisierte Gewalt?

„Sexualisierte Gewalt“ wird oft auch als „Sexueller Missbrauch“ oder „Sexuelle Gewalt“ bezeichnet. Eingeschlossen sind strafrechtlich relevante Formen von Gewalt, aber auch Übergriffe und Grenzverletzungen, die unterhalb der Schwelle von wahrnehmbarer Gewaltanwendung oder strafrechtlicher Bedeutung stattfinden. Grenzen verletzt, wer gegen den ausdrücklichen, spürbaren oder vermuteten Willen eines Menschen handelt. Sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen muss sich niemand gefallen lassen oder in ihrem/seinem Arbeitsbereich dulden.

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