Rendsburg – Die Zahl der Pastorinnen und Pastoren nimmt ab. Mit dieser Entwicklung hat auch der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde zu kämpfen. Der Grund: Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für den pastoralen Dienst, viele langjährige Pastorinnen und Pastoren gehen in den Ruhestand. Zusammen mit vielen Stellenwechseln sorgt das für Bewegung bei der Pfarrstellensituation im Kirchenkreis, wie Propst Matthias Krüger auf der Synode des Kirchenkreises berichtete. Dafür zeigte er die Bewegungen der letzten beiden Jahre in den Regionen. Anschließend sprach er über mögliche Wege, mit den dadurch entstehenden Schwierigkeiten umzugehen.
In der Zeit von September 2023 bis Oktober 2025 waren 37 Pastorinnen und Pastoren konstant im Dienst für und in Kirchengemeinden. 21-mal haben Menschen ihren Dienst in einer Kirchengemeinde aufgenommen – sei es als Vertretung oder als Besetzung einer Pfarrstelle. Beinahe ebenso häufig, nämlich 19-mal, endete ein Dienst – weil andere Aufgaben riefen, Vertretungen nicht mehr notwendig waren oder der Ruhestand rief. Sieben Stellen in und für Gemeinden sind derzeit unbesetzt, eine davon ist das pröpstliche Amt für die Propstei Eckernförde.
Neben den kirchengemeindlichen Pfarrstellen, die fest einer Kirchengemeinde zugeordnet sind, gibt es auch Pfarrstellen auf Ebene des Kirchenkreises, die für Vertretungsdienste oder Personal- und Gemeindeentwicklung gedacht sind. Ein wesentlicher Unterschied: Zusätzlich zu der festen räumlichen Zuordnung sind Pastorinnen und Pastoren auf Kirchengemeindestellen in der Regel verpflichtet, in der jeweiligen Kirchengemeinde zu wohnen – in einem Pastorat oder einer Dienstwohnung (sog. Residenzpflicht). Für Kirchenkreispfarrstellen gilt diese Pflicht nicht. Mitunter werden Pastorinnen und Pastoren, die eine Kirchenkreis-Stelle innehaben, fest einer Kirchengemeinde zugeordnet – so beispielsweise in Krusendorf. Dies kann eine Lösung sein, wenn Ausschreibungen erfolglos sind oder die sogenannte Residenzpflicht einer Besetzung im Wege steht.
Generell würden die Kirchenkreispfarrstellen immer öfter gebraucht, um bei nicht besetzten Pfarrstellen oder länger andauernden Elternzeiten die vor Ort weiterhin nötigen geistlichen und verwalterischen Dienste zu tun, sagte Krüger. Kürzere Ausfallzeiten, wie Krankheiten oder Sabbaticals, fingen die Pastorinnen und Pastoren in den Regionen in der Regel kollegial auf. Tatsächlich sind in den zwei Jahren, die der Synode beispielhaft berichtet wurden, insgesamt 13-mal Pastorinnen und Pastoren in Vertretungsdienste gegangen – teils aus dem Ruhestand, teils zusätzlich zum Dienst in der eigenen Gemeinde, teils von Kirchenkreispfarrstellen.
„Die Anzahl der Sollstellen für die Regionen in unserem Kirchenkreis haben wir bis ins Jahr 2030 auf insgesamt 45 festgelegt – wir werden diese Zahl sicher erreichen, schon durch die anstehenden Ruhestände“, sagte Krüger. Schätzungsweise schon 2035 würden nicht mehr alle Anforderungen an die öffentliche Verkündigung mit Pastorinnen und Pastoren abgedeckt werden können. „Wir müssen also sehen, wie wir die entstehenden Lücken qualitativ gut füllen können“, so Krüger. Er verwies auf Diakoninnen, Gemeindepädagoginnen, Prädikantinnen und Vikarinnen, die ebenfalls aus- und weitergebildet und dann mit der öffentlichen Verkündigung beauftragt werden können. Außerdem müssten die Gemeinden regional besser zusammenarbeiten.
Im folgenden Tagesordnungspunkt beschloss die Synode, vier weitere Pfarrstellen auf Kirchenkreis-Ebene einzurichten, die für die Unterstützung der Kirchengemeinden vorgesehen sind.